Mietbedingungen

Mietdauer und Bereich

Ein Miettag beträgt 24 Std. Eine Überziehung oder verspätete Rückgabe ist kostenpflichtig und wird je zusätzliche Stunde abgerechnet.
Die Miete ist auf Fahrten innerhalb Deutschlands beschränkt.
Auslandsfahrten sind nur nach Absprache möglich.

Abholung und Kaution

Die Kaution und Leihgebühr sind vorab zu entrichten.
Die Kaution wird bei der Rückgabe vollständig zurückerstattet, solange alles in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird.
Bei der Abholung des Anhängers sind der Führerschein und Ausweis mitzubringen.

Rückgabe und Übernahmeerklärung

Abholung und Rückgabe kann während der regulär angegebenen Zeiten erfolgen:
Montag – Freitag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00
Außerhalb regulärer Zeiten bzw. Samstag, Sonntag- und Feiertage nach Terminvereinbarung
Standort: RP Automobile, Am Ziegelfeld 9, 93087 Alteglofsheim.

Der Anhänger soll in einem sauberen und ordentlichen Zustand abgegeben werden.
Ansonsten kann eine Sonderreinigung berechnet werden.
Außerdem können bei grober Außenverschmutzung, evtl. Schäden nicht direkt festgestellt werden und daher erfolgt die Feststellung des Fahrzeugzustandes bei Rückgabe nur unter Vorbehalt.

Haftung und Schäden

Für den Mietanhänger besteht eine Haftpflichtversicherung. Der Kunde haftet für selbstverschuldete Beschädigungen am Mietfahrzeug. Ebenfalls haftet der Kunde für alle Schäden, die während der Leihdauer durch den Anhänger verursacht werden. Der Anhänger ist nicht gegen Diebstahl versichert und der Kunde haftet bei Diebstahl selbst.

Schäden, die bei Fahrten durch den Anhänger oder dessen Ladung verursacht werden, werden rechtlich der Haftpflicht des Zugwagens zugeschrieben.
Die Haftpflichtversicherung des Anhängers haftet nur für Schäden des geparkten und ordnungsgemäß gesicherten Anhängers.

Alle Schäden am Mietfahrzeug, die bei der Rückgabe vorhanden sind und nicht bei Übergabe des Fahrzeuges protokolliert wurden, werden dem Kunden im Falle schuldhafter Schadensverursachung in Rechnung gestellt. Verlust von Ausstattungsteilen werden bei Rückgabe dem Mieter berechnet.

Haftungsausschluss beim Ausleihen des Anhängers

Der Halter des Anhängers ist bemüht, den Anhänger nach bestem Wissen und Gewissen in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten.
Es ist jedoch Pflicht des Kunden, sich hiervon zu überzeugen. Eine Haftung für technische Mängel und die daraus entstehenden Schäden wird daher in beiderseitigem Einverständnis ausgeschlossen.

Unfallbeschädigungen sowie sämtliche Kosten die durch einen Unfall während der Mietdauer entstehen, gehen zu Lasten der Person die den Anhänger ausleiht.
Die Ladung ist nicht versichert und der Verleiher übernimmt für diese keine Haftung.

Beladung und Last

Der Kunde handelt eigenverantwortlich und hat daher für die Ladungssicherung zu sorgen.
Es darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers nicht überschritten werden.
Es ist auf die zulässige Stützlast und Anhängerlast zu achten.

Bitte beachten Sie auch die geltenden Regelungen für Ihre Führerscheinklasse.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der hier gewählten Formulierungen unwirksam sein, so ist die Formulierung zu wählen, die der unwirksamen am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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